Mit Einverständnis der betroffenen Frau können deren Kontaktdaten an die Interventionsstelle weitergegeben werden. Anschließend nimmt die zuständige Mitarbeiterin Kontakt auf und bietet an:
- telefonische und persönliche Beratung (auch vor Ort)
- auf Wunsch Begleitung bei Einleitung polizeilicher und zivilrechtlicher Maßnahmen.
Nach dem Gewaltschutzgesetz kann das Gericht - auf Antrag der Frau - dem Gewalttäter verbieten, Kontakt zu der Frau aufzunehmen und ihn aus der gemeinsamen Wohnung weisen.