Seit dem 01.01.2002 gilt das Gewaltschutzgesetz.
Stärkung der Rechte und Schutzmöglichkeiten von Opfern
Es stärkt die Rechte und Schutzmöglichkeiten von Opfern häuslicher Gewalt und zieht die Täter zur Verantwortung.
Auf Antrag der Frau kann das Gericht den Gewalttäter - zumindest - vorübergehend - aus der gemeinsamen Wohnung weisen, sogar wenn er Mieter oder Eigentümer ist.
Es kann dem gewalttätigen Partner verbieten, sich der Frau zu nähern und Kontakt zu ihr aufzunehmen.
Damit misshandelte Frauen das neue Gesetz gut für sich nutzen können, brauchen sie ausführliche Informationen, Beratung und Begleitung.
Wir beraten und informieren bei häuslicher Gewalt
- über die polizeilichen und zivilrechtlichen Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes
- nach einer polizeilichen Maßnahme
Wenn sich eine Frau in ihrer Wohnung nicht sicher fühlt oder intensiv Unterstützung braucht, kann sie auf jeden Fall den Schutz des Frauenhauses in Anspruch nehmen.