Frauenhaus Schweinfurt

Kürzlich traf ich eine gute Bekannte wieder, wir hatten uns schon 15 Jahre nicht mehr gesehen. Auf die Frage, wie es mir beruflich gehe, antwortete ich ihr, dass ich die Arbeit im Frauenhaus nach wie vor sehr gerne mache.

Aber die Sorgen bezüglich der Finanzierung der Frauenhäuser im Allgemeinen und der des Schweinfurter Frauenhaues im Besonderen seien nach wie vor groß. Sie antwortete mir, es habe sich offensichtlich in all den Jahren nichts geändert.

Die große repräsentative Studie der Bundesregierung hat 2004 ergeben, dass jede dritte bis vierte Frau in Deutschland hat Gewalt erlebt hat. Psychische 42%, körperliche und sexuelle rund 25%.(Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“, 2004)

Wenn man die unzureichende Finanzierung der Unterstützungseinrichtungen für von Gewalt betroffene Frauen sieht, fragt man sich welchen Stellenwert die Gesellschaft der weit verbreiten Gewalt gegen Frauen einräumt.

Vor 40 Jahren wurden die ersten Frauenhäuser in Deutschland eröffnet. Es ist eine Schande, dass die Sorge um die Finanzierung nach so langer Zeit immer noch einen so großen Raum einnimmt. Nicht umsonst hat „Terre des Femmes“ zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen darauf aufmerksam gemacht, dass auf Grund mangelnder Finanzierung nicht allen gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern angemessen geholfen werden kann.

Das Schweinfurter Frauenhaus besteht nun auch schon seit 36 Jahren. Wie alle Frauenhäuser mussten auch die Frauen des Vereins Frauen helfen Frauen um die Anerkennung des Bedarfseiner Zufluchtsstätte für misshandelte Frauen und ihre Kinder kämpfen. In Stadt und Landkreis Schweinfurt auch in den anderen Landkreisen der Region Main-Rhön können wir uns von Frauen helfen Frauen e.V. über mangelndes Verständnis für unsere Arbeit nichtbeklagen. Es ist sogar nachzuvollziehen, dass die Kommunen auf die Staatsregierung zeigen, die sich stärker engagieren sollte.

Auf Drängen der Frauenhäuser hat die Bundesregierung (2012) einen Bericht über die Situation der Frauenhäuser in Deutschland erstellen lassen(Bericht zur Situation der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen bei häuslicher Gewalt in Deutschland).

Hier wurde deutlich, dass es überall in Deutschland große Mängel bei der Platzzahl und der räumlichen und personellen Ausstattung der Frauenhäuser gibt. Die Art und Höhe der Finanzierung unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Die Ergebnisse für Bayern, wo es außer im Saarland die wenigsten Frauenhausplätze gibt, zeigen wie nötig die Überarbeitungder seit 1993 unveränderten staatlichen Richtlinien für die Finanzierung der Frauenhäuser ist. Der Freistaat Bayern beteiligt sich nur mit durchschnittlich 9%(SW 7%) an der Finanzierung der 38 Frauenhäuser.

Für den Betrieb eines Frauenhauses unverzichtbare Arbeitsbereiche wie die Erreichbarkeit rund-um-Uhr, Hausorganisation, Geschäftsführung werden vernachlässigt. Eine bessere Personalausstattung für die Unterstützung der von ihren Müttern ins Frauenhaus mitgebrachten Kinder ist ebenfalls dringend angesagt. Kinder, die alle die Gewalt gegen ihre Mütter miterlebt haben, brauchen besondere Zuwendung.

Daraufhin wurde vom Sozialministerium eine weitere Studie in Auftrag gegeben, die den Bedarf in Bayernermitteln und Handlungsempfehlungenfür ein neues Gesamtkonzept geben sollte (Studie zur Bedarfsermittlung zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und Kinder in Bayern, April 2016).

Neben der Verbesserung der Personalausstattung in Frauenhäusern istdas die Schaffung weiterer Frauenhausplätze.

Dabei sollen auch die Bedarfe behinderter und beinträchtiger, psychisch kranker und suchtmittelabhängiger gewaltbetroffener Frauen berücksichtigt werden. Hinzu kommt der besondere Unterstützungsbedarf für gewaltbetroffene geflüchtete Frauen, der auch in unserem Frauenhaus die personelle Belastung verstärkt.

Die Ergebnisse müssten jedoch endlich umgesetzt werden, dazu ist aber nicht nur das zuständige Sozialministerium, sondern auch die Bereitschaft des bayrischen Städte-und Landkreistages nötig, wenn es zu Verbesserungen kommen soll. Um überall bessere Bedingungen für das Unterstützungssystem zu erreichen und vondem Hin-und Herschieben der Verantwortung dafürwegzukommen, fordern die Frauenhäuser eine bundeseinheitliche Lösung – einen Rechtsanspruch auf einen Frauenhausplatz.

Auch Deutschland hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütungund Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention Art.23) 2011unterzeichnet. Die beteiligten Staaten verpflichten sich,wirksam der Gewalt gegen Frauen und Kinder durch die Bereitstellung von Schutz und Zufluchtsmöglichkeiten entgegenzustellen. Er trat 2014 in Kraft.

Darauf zu warten,dauert uns zu lange.

Jede aktuell bedrohte und misshandelte Frau und ihre Kinder sollen und müssen jederzeit Schutz und Unterstützung sowie Beratung erhalten.Davon sind wir leider noch weit entfernt.

 

 

Die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen des Schweinfurter Frauenhauses beraten und begleiten gewaltbetroffeneFrauen und ihreKinderauf dem Weg in ein Leben ohne Gewalt. Wir sind besorgt, weil nach wie vor nur ein verschwindend kleiner Teil der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen Hilfe sucht. Scham, Angst, es alleine nicht zu schaffen, die Kinder zu verlieren, ambivalente Gefühle gegenüber dem Partner und große Unsicherheit nach jahrelanger Gewalterfahrung hindern viele Frauen daran, sich überhaupt erst einmal jemandem anzuvertrauen und sich beraten zu lassen. Nach einer europaweiten Studie (FRA 2014) wenden sich 67% der weiblichen Opfer körperlicherund/odersexueller Gewaltnach schwerwiegenden Gewalterfahrungen nicht an die Polizei oder andere Einrichtungen.(Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, FRA, 2014)Im letzten Jahr lebten 66 Frauen mit 77 Kindernim Frauenhaus. Die Frauen wohnten dort durchschnittlich 40 Tage. Wegen der vielen Ein-und Auszüge mag die Überlastung der Mitarbeiterinnen auch dazu geführt haben, dass manchen Frauenund ihren Kinderbei ihrem Einzug nicht die Zeit und Aufmerksamkeit gewidmet werden konnte, die erforderlichgewesen wäre, denn auch die anderen Bewohnerinnen benötigten Betreuung.Wir sind traurig, weil darüber hinaus noch 54 Frauen (80%), die Hilfe suchten, aus Platzmangel und anderen Gründenkeine Aufnahme im Schweinfurter Frauenhaus finden konnten.DasKlima in unsererGesellschaft muss sich ändern. Die Opfer sollten sichnicht längerschämen müssen. Es ist ihr gutes Recht, sich Gewalt nicht länger gefallen zu lassen und sich Unterstützung zu holen.

Ein Beitrag dazu war auch die Brötchentütenaktion „Gewalt kommt uns nicht in die Tüte“, am vergangenen Freitag (eigentlicher Tag gegen Gewalt an Frauen).Oberbürgermeister, Landrat, Polizeichef und andere prominente Persönlichkeiten machten auf die weit verbreite häusliche Gewalt auch in unserer nächsten Umgebung aufmerksam. Nachbarn, Freunde und Bekannte sollen nicht wegsehen, sondern diese Frauen ermutigen sich Hilfe zu suchen. Wir möchten Sie und Euch alle bitten, hinzusehen und von Gewaltbetroffene Frauen zu ermutigen,sich frühzeitig über ihre Rechte zu informieren. Anhang:Finanzierung des Schweinfurter Frauenhauses für die Region Main-RhönSeit seiner Eröffnung 1980 wurde es über 9 Jahre mehr schlecht als recht nur von der Stadt Schweinfurt bezuschusst, obwohl vonAnfang an auch auswärtige Frauen im Frauenhaus Schutz suchten Bis 1989 die erste staatliche Förderung und damit auch die Zuschüsse der Landkreise Schweinfurt, Bad Kissingen, Haßberge und Rhön-Grabfeld kamen. 1993 wurden die staatlichen Richtlinien für Frauenhäuser eingeführt, die seitdem unverändert gelten. Der Freistaat bezuschusst unser Frauenhaus und die anderen in Bayern seitdem mit einem nahezu unveränderten Betrag von jährlich 32.400 €Das sind in ganz Bayern etwa 9% in Schweinfurt 7,3% der Gesamtausgaben.Die Ergebnisse der Studie zur Bedarfsermittlung zum Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Bayern“(im April 2016 veröffentlicht)zeigen auf, dass -wie in Schweinfurt auch -Personalkosten für Rufbereitschaft, Hausorganisation,Geschäftsführung fehlen und eine dringend Verbesserung der personellen Ausstattung imKinderbereich erforderlich ist.

Die staatlichen Förderrichtlinien setzen eine durchgängige Erreichbarkeit des Frauenhauses voraus. Da diese nicht finanziert wird, wirdsie im Schweinfurter Frauenhausüberwiegend von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen geleistet. Im letzten Jahr waren das 5.736 Stunden.

Die Personalkosten für die Hausorganisation, deren Notwendigkeit im Anbetracht des häufigen Wechsels der Bewohnerinnen 201556 Ein-und Auszüge) unbestritten ist, muss der Verein Frauen helfen Frauen e.V. seit 20 Jahren aus Eigenmitteln tragen, weil eine solche Stelle in den bayerischen Förderrichtlinien für Frauenhäuser nicht vorgesehen ist.Auch fehlt mehr Personal zur Unterstützung der im Frauenhaus lebendenKinder, die durch das Miterleben von Gewalt und eigener Gewalterfahrungen stark belastet sind.Der Trägerverein „Frauen helfen Frauen“ musste im Jahr 2015 für das Frauenhaus, die ambulante und die proaktive Beratung sowie die Anlaufstelle sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen 92.800 €an Eigenmittel aufwenden, um das Unterstützungsangebot aufrecht zu erhalten. Abzüglich des Pflicht-Eigenanteils und der im vergangenen Jahr erfreulich hohen Spenden ergibt sich ein Defizit von 22.763,61 €. Für das Frauenhaus sind das 19.588,84 €. Das zu tragen ist uns nicht länger möglich ohne das Unterstützungsangebot zu gefährden.Finanzierungder Frauenhäuserin Deutschland(Qualitätsempfehlungen für Frauenhäuser und Fachberatungsstellenfür gewaltbetroffene Frauen, Frauenhauskoordinierung e.V. 2014)

Die Finanzierungsmodalitäten für Frauenhäuser unterscheidensich in hohem Maße von Bundesland zu Bundeslandsowie von Kommune zu Kommune bezüglich derRahmenbedingungen und der Höhe der Finanzierung.Es gibt keinen einheitlichen und verbindlichen Rechtsrahmenfür die Frauenhausfinanzierung. Sie erfolgt überwiegendauf der Grundlage freiwilliger Leistungen derLänder und Kommunen im Wege von Zuwendungen.Die Finanzierungsquellen sind Förderungen aus Landesmittelnund kommunalen Mitteln zu unterschiedlichemAnteilen, dazu kommen Eigenanteile der Frauen sowieEigenmittel der Träger (u. a. Spenden, Bußgelder). In vielenKommunen wird der Frauenhausaufenthalt über Leistungsansprücheder Frauen nach dem SGB II oder demSGB XII finanziert. .Die Finanzierung über Leistungsansprüche nach denSozialgesetzen schließt Gruppen von Frauen vom Zugangzum Frauenhaus aus oder beschränkt die Hilfen.Das betrifft Frauen ohne Leistungsansprüche nach diesenSozialgesetzbüchern wie Frauen mit Einkommen, welchedann selbst für die Kosten von Beratung und Unterkunftim Frauenhaus aufkommen müssen. Auch für EU-Bürgerinnen,Studentinnen, Auszubildende und Asylbewerberinnengibt es Zugangshindernisse zum Schutz im Frauenhausbei einer Finanzierung über Leistungen nach demSGB II. Zusätzliche Aufnahmehindernisse für Frauen ergebensich durch Probleme der Kostenerstattung zwischenden Kommunen für Aufenthalte von Frauen aus anderenHerkunftskommunen. Diese führen dazu, dass Frauen ausanderen Kommunen der Schutz versagt wird, auch wennaus Schutzgründen die Flucht in eine andere Kommuneerforderlich wäre bzw. die eigene Kommune kein Frauenhausvorhält.Die Frauenhäuser sind mehrheitlich unterfinanziert, die Höhe der zur Verfügung gestellten Finanzmittel ist nichtausreichend, um die Unterstützung gewaltbetroffenerFrauen und deren Kinder in dem erforderlichen Umfangund der gebotenen Qualität zu leisten.Eine Planungssicherheit ist für die Träger der Frauenhäuserin der Regel nicht gegeben.Die Vielzahl von Finanzierungsquellen ist mit einem hohenbürokratischen Aufwand für die Mitarbeiterinnen derFrauenhäuser verbunden. Für das Erschließen von zusätzlichenfinanziellen Mitteln müssen die Frauenhäuser undderen Trägererhebliche personelle Ressourcen einsetzen,welche dann als Unterstützungsleistungen für die gewaltbetroffenen Frauen fehlen.

Fachberatungsstelle
bei häuslicher und sexualisierter Gewalt

Frauenhaus Schweinfurt

Frauen helfen Frauen e.V.
Postfach 1235
97402 Schweinfurt

Telefon: 09721 786030
Fax: 09721 786033
Mail: frauenhaus.schweinfurt@t-online.de


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